Herzlich willkommen bei der Sießener Schulen gemeinnützige GmbH

Spiritueller Impuls für die Schulgemeinschaft in der Corona-Krise:

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Häufig gestellte Fragen
Wer entscheidet über die Anstellung von Lehrer_innen?

Die Schulleitung entscheidet nach Bedarf und Eignung. Entscheidendes Kriterium ist neben der fachlichen Professionalität und der menschlichen Eignung die aktive Zustimmung der Kolleg_innen zu den pädagogischen Grundsätzen, Wertgrundlagen und dem zugrundeliegenden Menschenbild.

Können Kinder, die einer anderen Konfession, Religion oder Weltanschauung angehören, aufgenommen werden?

Entscheidend für die Aufnahme ist die Bejahung unseres Menschenbildes, unserer Werte und des pädagogischen Konzepts der Schule durch die Eltern. Bindend ist die aktive Teilnahme am Leben in der Schule und am Religionsunterricht, dem es in erster Linie um die Kenntnis der christlichen Religion, um Reflexion von Leben und Glauben und um die Achtung der Überzeugung jedes Menschen geht. Wir begrüßen es, wenn unsere Schülerinnen und Schüler an unseren Schulen einen interkulturellen und interreligiösen Dialog führen können und so auf das Leben in unserer Gesellschaft vorbereitet werden.

Wer entscheidet über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern?

Die Schulleitung, bzw. eine von ihr eingesetzte Aufnahmekommission entscheidet über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler. Entscheidendes Kriterium ist die aktive Bejahung des Menschenbildes, der Werte und des pädagogischen Konzepts der Schule durch die Eltern.

Wie unterscheiden sich die Sießener Schulen von anderen katholischen Schulen?

Die Sießener Schulen sind Schulen in Ordenstradition. D.h. die Motivation für die Gestaltung des Lebens und des Lernens an der Schule ist der Gründungsauftrag und die Spiritualität eines Ordens, im Falle der Sießener Schulen die Spiritualität der Franziskanerinnen von Sießen.

Wie werden die Sießener Schulen finanziert?

Durch das verfassungsgemäße Recht, freie Schulen zu gründen, erhalten die Träger freier Schulen vom jeweiligen Bundesland eine Rückerstattung eines Teils ihrer Kosten. Dabei unterscheiden sich die Berechnungsmodalitäten in den einzelnen Bundesländern.

In Baden-Württemberg erhalten die Träger von Ersatzschulen eine „Pro-Kopf- Finanzierung“.

Nach dem neuen Landtagsbericht 2015 entspricht der Pro-Kopf-Satz für eine Schülerin des Gymnasium 69% der Kosten eines staatlichen Schülers (Berechnungsgrundlage: 2013) (Realschule 71%, Grundschule  72,3% Berufliches Gymnasium 68%). Neubauten werden mit ca. 18-19% der Baukosten bezuschusst, Sanierungen muss der Träger ganz tragen.

Darüber hinaus tragen die Eltern durch das Schulgeld, die Träger und Gesellschafter, die Diözese, Freundeskreise und Spender sowie in einzelnen Fällen die Gemeinde zur Finanzierung bei.

Warum gibt es in Deutschland freie Schulen?

Die Väter des Grundgesetzes haben aus der Erfahrung der Diktatur des Nationalsozialismus und der damaligen Gleichschaltung des Bildungswesens das Recht der freien Schulen in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verankert (§7 Abs. 4). Sie ermöglichen eine freie Schulwahl und haben die Aufgabe  „das staatliche Schulwesen zu bereichern“ durch eigene Inhalte und eigene Formen der Erziehung und des Unterrichts (Privatschulgesetz BW §1).